AGB's
Es werden keinerlei mündliche Absprachen getroffen, nur schriftliche Verträge und Absprachen werden berücksichtigt ! Bei uns kann nur in Bar oder per PayPal bezahlt werden, keine Kartenzahlung möglich.
§1 Anforderungen an Mieter
- Um unsere teuren Geräte und Materialien zu schützen, können wir nur an Kunden verleihen, die uns einen Ausweis oder ein anderes gültiges deutsches Dokument zur Identitätsfeststellung mitbringen - mit Wohnanschrift
- Jeder potenzielle Mieter unserer Geräte versichert über eine ausreichende Sachkenntnis zu verfügen, um eventuelle Schäden so gut es geht ausschließen zu können ! Hierbei Mindestanforderungen:
-lesen der Bedienungsanleitung und der jeweiligen Sicherheitsvorschriften
-keine Körperlichen und/ oder geistigen Einschränkungen zu haben die ein Arbeiten mit dem jeweiligen Gegenstand verhindern sowie die nötigen Lizenzen, Erlaubnisse etc. zu besitzen und über die ggf. nötige Schutzkleidung zu verfügen ! Auch alle Geräte nur von Eingewiesenem Personal mit den selben Anforderungen bedienen zu lassen !
§2 Preise beziehen sich ausschließlich auf dies
- richten sich ausschließlich an die Vermietung des jeweiligen Gegenstandes sowie dessen Benutzung nicht jedoch für Schäden, die der Umwelt, Sach oder Haftungs- Schäden jeglicher Art, ob am Werkzeug, den Geräten oder anderen Personen Fahrzeugen etc. zugefügt werden, diese müssen im Zweifel immer vom Mieter Übernommen werden
- sind für eine Mietzeit von 24 std. angegeben, alle Rabattierungen müssen einzeln berechnet werden
- auf dem Leihvertrag gelten nur für die zuvor vereinbarte und dort angegebene Mietzeit mit eventueller Rabattierung bei Langzeitmiete (ab 2. Tag), eventuelle Überziehungszeiten müssen im Nachhinein zusätzlich entrichtet werden.
§3 Mietzahlung und Verlängerungen sowie ggf. zusätzliche Kosten
Die Mietzeit ist klar deklariert und muss mit der Mietzahlung begonnen werden, Sie endet mit der im Vertrag, angegebenen Mietdauer und kann nur schriftlich vom Vermieter gestattet verlängert werden.
Sollte die Mietzeit durch den Mieter eigenständig verlängert werden, ( ohne Vorherige Zustimmung des Vermieters ) ist dies nicht gestattet und so erhöht sich der Tagessatz um zusätzliche 50 % des Normalpreises pro Tag bis zur Rückgabe ( ab 1 Std. Überziehung ! ).
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ( im Leihvertrag festgehalten ), und ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters sollte das Gerät spätestens nach 48 Stunden an uns zurückgegeben werden ( natürlich mit den Verbundenen zusätzlichen Kosten ) da ansonsten die Polizei eingeschaltet wird und Strafanzeige gestellt wird !
§4 Verlust und Sicherung des Mietobjekts
Im Bereich Diebstahl verweisen wir ganz klar auf den Mieter, Sobald das jeweilige Equipment/ Gerät etc. vom jeweiligen Mieter mitgenommen wird beziehungsweise unser Gelände verlässt so muss der Mieter dafür sorgen, dass das jeweilige Gerät/ Equipment auch wieder an uns zurückgegeben wird. Sollte es einem Diebstahl unterliegen, so muss der jeweilige Mieter das Gerät vollständig mit dem Neupreis ersetzen auch sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erstellt werden. Hierbei geltende Vorschriften :
- den vermieteten Gegenstand gegen einen Zugriff unbefugter Dritter zu sichern
- den vermieteten Gegenstand gegen Witterungseinflüsse zu schützen
- auf Nachfrage dem Vermieter (Team von MTK-Rent) den Standort des Gegenstandes unverzüglich mitzuteilen, auch ist ein Einsatz des Gegenstandes ist nur im Umkreis von 50 km um den Firmen Standort vom Vermieter erlaubt. - Geräte und Equipment müssen zwingend, falls über Nacht gemietet, in abgeschlossenen Räumlichkeiten und trocken gelagert werden ! (Ausnahme: alles an Anhängern sowie auch Großgeräte ( Bagger etc. ).
§5 Kaution hinterlegen
Zusätzlich zum errechneten Mietpreis, muss eine Kaution für das jeweilige Gerät/ Equipment in bar hinterlegt werden.
Sollte der jeweilige Mietgegenstand in vernünftig adäquatem Zustand, also nicht defekt, Sauber und gegebenenfalls aufgetankt (falls nötig) zurückgegeben werden, So erhalten Sie natürlich ihre volle Kaution nach Rückgabe zurück.
Sofern der Vermieter keine Möglichkeit hat den Mietgegenstand sofort bei Rückerhalt zu prüfen so kann die Kaution einbehalten werden bis es hierzu die Möglichkeit gibt - spätestens 2 Tage nach Rückgabe !!!
Bei Schäden wird zuerst die volle Kaution durch uns einbehalten bis der genaue Schaden geklärt ist und eventuell noch in höherer Leistung zusätzlich durch den Mieter an uns gezahlt werden muss oder bei kleineren Schäden ein Teil der Kaution im Nachhinein erstattet werden kann. Bei nicht klaren Schäden Kann ein Gutachter durch uns beauftragt werden, dessen Kosten werden allerdings in diesem Fall vom Mieter und Vermieter in gleichen Teilen gezahlt.
§6 Reservierungen und dadurch entstehende Rechte und Pflichten
Hierzu benötigen wir einen vorher ausgefüllten Vertrag, und eine Reservierungsgebühr damit verbindlich reserviert wird. Sollte wetterbedingt bei Geräten oder Equipment storniert werden so kann ein neuer Termin ( 1 malig ) mit uns vereinbart werden, zudem dann die Reservierung abgeschlossen wird.
Sollte jedoch aus anderen Gründen oder auch wetterbedingt komplett storniert werden so verbleibt die zuvor getätigte Reservierungsgebühr in Höhe von max 50 % eines Tagessatzes des jeweiligen Gerätes oder Equipment bei uns.
Jegliche Stornierung muss zwingend, mindestens 2 Stunden vor der geplanten Abholtzeit oder Lieferung bei uns eingehen, wichtig : in schriftlicher Form ! da ansonsten die Höhe eines kompletten Tagessatz es bei uns verbleibt.
§7 Verhalten und Haftung bei Schäden
- Es wird keinerlei Sachmängelhaftung für Geräte und/ oder damit entehenden sowie bereits entstandene Schäden wie z.B. an Hausleitungen Strom/ Gas/ Wasser etc. Oder an jeglichem anderem … ( alles ! ) durch uns übernommenen !
- Geräte müssen stets beaufsichtigt und begutachtet werden - durch den Mieter ( Aufsichtspflicht beachten)
- alle Schäden am jeweiligen Mietgegenstand müssen direkt und unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden - nicht weiterarbeiten !!! - Da sonst nicht mehr anfängliche Mängel geltend gemacht werden können
- Schäden die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind ( im Zweifelsfall muss dies durch Sachgutachter geklärt werden - dieser muss dann von beiden Seiten in gleichen Teilen übernommen werden - die Auswahl und wird vom Vermieter gemacht !) werden immer vom Mieter übernommen - und müssen sofort beglichen werden
- auch Transportschäden, egal ob mit unseren Anhängern oder mit ihren eigenen Fahrzeugen/ Anhängern (sofern wir den Transport nicht übernehmen) werden vom Vermieter nicht übernommen !
§8 Verbrauchsmaterialien
Jeder fehlende Liter Diesel / normal Benzin wird mit 2 € in Rechnung gestellt. Gemische ( 3 € pro Liter ) müssen bei uns erworben werden - nicht selber mischen ! Materialien wie Schleifpapier, Schleifscheiben usw. können mit der gemieteten Maschine oder dem Werkzeug erworben werden. Unbenutzte Materialien/ungeöffnete Verpackungen können zurückgegeben werden. Sie erhalten dann den Miet- / Kaufpreis zurück, - dies gilt nur fürs Material.
§9 Lieferungen/ Abholungen
Gegen eine gebühr können alle Mietgegenstände geliefert, sowie auch abgeholt werden,
Normaler Transport :20 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( PKW Kofferraum / max 60 kg)
Erweiterter Transport : 25 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 1,50 € zusätzlich ( Anhänger / Max 130 kg )
Maschinen Transport : 35 € bis 5 km - 1 Strecke - je weiterer km 2 € zusätzlich ( Bagger etc. )
Alle Transportpreise Beziehen sich ausschließlich auf die Lieferung oder die Abholung
§10 Verschleiß/ Wartung
Die Kosten für den Verschleiß von z. B. Diamantbohrern sowie Bohrkronen berechnen wir anhand einer Tabelle ( diese finden Sie unten - Webseite - oder auf Nachfrage erhältlich ) Schleifteller und Diamantscheiben etc. steht meist in der jeweiligen Gerätebeschreibung - muss ansonsten bitte angefragt werden.
§11 Geräte/ Werkzeuge Reinigung
Da alle ausgegebenen Geräte: funktionstüchtig, sauber und aufgetankt sind, erwarten wir diese auch so wieder zurück.
Wenn das nicht der Fall ist, werden zusätzlich zum Mietpreis Reinigungsgebühren fällig ( je nach Gerät und nach stärke der Verschmutzung ). Diese Kosten muss der jeweilige Mieter Übernehmen und direkt bei uns entrichten.
Es gibt für manche Geräte bei und sehr sehr wichtige Dokumentationen / bzw. Nachweis Vorschriften des Reinigen :
Bei allen Spritzgeräten oder anderen Komplexen innenliegenden Verschmutzungen sind diese Reinigungspauschalen besonders hoch, können sogar bis hin zum Defekt oder einer erheblichen Wertminderung führen.
Hüpfburgen/ Partyzelte :- müssen gereinigt, ggf. Abgesaugt (bei Hüpfburgen) und trocken zurückgegeben werden, zusätzlich muss dies mit Fotos und mind. einem Video dokumentiert werden und an uns vor Abgabe oder vor Ort bei der Rückgabe gesendet werden. Sollte dies nicht gemacht worden sein oder eines der vorliegen Fälle nicht korrekt durchgeführt worden sein, eventuell nass etc. so werden zwischen 10€ und 150€ Reinigungspauschale (je nach Gerät - steht in der jeweiligen Gerätebeschreibung auf unserer Webseite - www.mtk-rent.de ) einbehalten.
§12 Mietdauer Tarife
Gilt ausschließlich bei Vertragsbeginn und wird auf dem Leihvertrag festgehalten, im Nachhinein ist bei einer Verlängerung nicht mehr die Möglichkeit gegeben eine Rabattierung zu bekommen. - Jeder Rabatt wird im Einzelfall entschieden und richtet sich nach dem Quartal, dem jew. Gerät, der Auslastung und anderen verschiedenen Faktoren - Kann daher stark variieren !
Eine Verlängerung bedeutet immer, ( Bei Zustimmung des Vermieters ) mindestens den Normalpreis pro Tag !
Bei Geräten mit Betriebsstundenzählern werden die Betriebsstunden vorher und nachher genau abgelesen. - Wie viele Betriebsstunden für die Mietzeit gewährt werden wird im Leihvertrag festgehalten.
Sollten die Geräte über die gemietete Nutzung der Betriebsstunden hinaus sein, So wird der Anteil im Nachhinein berechnet und muss zusätzlich entrichtet werden.
Abnutzungspauschalen:
Hierbei handelt es sich um Abnutzungspauschalen. Diese gelten nur bei normaler Benutzung und nicht bei Zerstörung Verformung oder sonstige Art Schäden An den Bohrern/ Bohrkronen !
SDS Plus/+

SDS MAX

Kernbohrkronen
